Wie der Tag der Begegnung entstand
Multimedia-Reportage zum „Tag der Begegnung“
In dieser Multimedia-Reportage erzählt der LVR in vielen Bilder, Tondokumenten, Filmen und Texten die Geschichte des Tags der Begegnung."
Es begann mit einer Klage
Der „Tag der Begegnung“ entstand nach einem Urteil gegen Menschen mit Behinderung: Geklagt hatte der Nachbar einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung. Er fühlte sich durch die unartikulierten Laute der im Nachbarhaus lebenden sieben schwerbehinderten Männer belästigt und forderte die Schließung der Wohngruppe. Das Landgericht Aachen wies die Klage zunächst ab. Es konnte bei mehreren, auch nicht angekündigten Ortsterminen keine Lärmbelästigung feststellen.
Das akzeptierte der Kläger jedoch nicht. Er zog vor das Oberlandesgericht (OLG) Köln und die dortigen Richter gaben der Klage des Nachbarn in Teilen Recht. Sie beschieden den Lauten der Menschen mit Behinderung einen besonders hohen Lästigkeitsfaktor, für den nicht etwa die Dauer oder Lautstärke ausschlaggebend sei, sondern die Art der Geräusche.
In dem Urteil (AZ: 7 U 83/96.) vom 8. Januar 1998 verpflichteten die Richter den LVR als Träger der Wohngruppe zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass von den auf seinem Grundstück untergebrachten geistig behinderten Personen Lärmeinwirkungen wie Schreien, Stöhnen, Kreischen und sonstige unartikulierte Laute zu folgenden Tageszeiten auf das Grundstück des Klägers dringen: an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 12:30 Uhr; mittwochs und samstags ab 15:30 Uhr; an den übrigen Werktagen ab 18:30 Uhr.
Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.
Kölner Urteil sorgt für Empörung
Das Urteil schlug Wellen der Empörung. „Schlag ins Gesicht behinderter Menschen“, „Freiheitsentzug“, „Zu Menschen zweiter Klasse gestempelt“ oder „Urteil gegen Behinderte – Rückfall in die Barbarei“, so oder ähnlich titelten die Medien - lokal und überregional.
„Wir sind erschüttert. Dieses Urteil empfinden wir als einen Schlag ins Gesicht aller behinderten Menschen in Deutschland und als eine Missachtung all jener, die hilfsbedürftige Mitbürger aufopferungsvoll unterstützen, betreuen und sich um Integration bemühen."
Jürgen Wilhelm, der damalige Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland
Der LVR wertete das Urteil als einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Der Verband legte daraufhin eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg, die Karlsruher Richter ließen sie aus formalen Gründen nicht zu.
Fest für mehr Akzeptanz und ein normales Miteinander
Mit einer „zentralen Veranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung“ beschloss der LVR noch im Sommer des gleichen Jahres, „für mehr Akzeptanz und ein normales Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu werben" – der „Tag der Begegnung“ war geboren.
Ziel der Veranstaltung war und ist es, Menschen mit und ohne Behinderung zusammen zu bringen und an diesem gemeinsamen Tag Barrieren zu überwinden und Vorurteile abzubauen.
Heute hat sich dieses große Fest zum größten Familienfest für Menschen mit und ohne Behinderung in Deutschland entwickelt. Als Signalveranstaltung ist der „Tag der Begegnung“ weit über die Grenzen des Rheinlands hinaus bekannt und auch europaweit das einzige Fest seiner Art. Im Jahr 2019 wird der 20. „Tag der Begegnung“ gefeiert.