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Kommunalwahl 2020: Wie geht wählen?

Am 13. September wird in unserem Bundesland gewählt. Dann stimmen die Bürger*innen in jeder Stadt und Gemeinde in NRW ab, wer der nächste Bürgermeister oder die nächste Bürgermeisterin wird und wer im Stadt- oder Gemeinderat sitzt. Solch ein „Rat“ ist eine Art Parlament, also eine Gruppe von Politiker*innen, die gemeinsam planen, was in deiner Stadt wichtig ist. Der Bau von Radwegen und Straßen, Schwimmbädern und Schulgebäuden, Kitas und Wohnungen – für all das ist der Stadt- oder Gemeinderat zuständig.

Welche Politiker*innen dort mitmachen dürfen, entscheiden die Wähler*innen mit ihrer Stimme. Wir alle dürfen also wirklich mitbestimmen. Das Spannende an der Kommunalwahl:

Zeichnung Mädchen mit Brille

Hier bestimmen Menschen über Themen, die ihnen ganz nah sind – es geht oft um den eigenen Stadtteil, die eigene Schule oder zum Beispiel das Jugendzentrum.

Julia ist in diesem Jahr 16 geworden. Bei der Kommunalwahl darf sie zum ersten Mal wählen – also mitbestimmen. Bevor es soweit ist, hat Julia aber noch ein paar Fragen:

Wer darf am 13. September wählen?

Bei der Kommunalwahl in NRW dürfen alle mitmachen, die

  • 16 Jahre oder älter sind,
  • seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet wohnen und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzen.

Worüber wird abgestimmt?

Wen oder was Julia am 13. September wählen kann, hängt davon ab, wo sie in NRW lebt. In unserem Bundesland gibt es 396 Städte und Gemeinden – ganz schön viele. Mehrere kleinere Städte sind in der Regel zu einem Kreis zusammengeschlossen. Weil das einfacher ist, erledigen sie manche Aufgaben gemeinsam, zum Beispiel den Bau von Kreisstraßen oder Kreiskrankenhäusern. Es gibt aber auch 23 Städte in NRW, die zu keinem Kreis gehören. Das sind in der Regel die größeren Städte.

Julia wohnt in Köln. Das ist eine dieser 23 kreisfreien Städte. Die Bürger*innen in Köln wählen am 13. September die Mitglieder des Stadtrats, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister und außerdem noch die Bezirksvertretung. Das sind Politiker*innen, die in ihrem Stadtteil aktiv sind.

Würde Julia in einer Stadt wie Moers leben, die zu einem Kreis gehört, könnte sie am Wahltag mit darüber entscheiden, wer künftig im Kreistag und Stadtrat sitzt. Sie würde den Chef oder die Chefin des Kreises wählen (Landrät*in) und auch den Chef oder die Chefin des Stadtrats (Bürgermeister*in). In den kleineren Gemeinden wie Lindlar oder Engelskirchen wählen die Bürger*innen keinen Stadtrat, sondern einen Gemeinderat.

Stadtrat – Gemeinderat – Kreistag = Parlament

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Wie funktioniert die Stimmabgabe genau?

Etwa vier Wochen vor der Wahl findet Julia in ihrem Briefkasten eine Wahlbenachrichtigung. In diesem Schreiben steht, wann und wo sie wählen darf. Meist sind die Wahllokale in Schulen untergebracht und von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Zeichnung Brief

Falls Julia am Wahltag keine Zeit hat, kann sie ihre Stimme auch schon vor der Wahl per Brief abgeben. Julia findet den Antrag für die Briefwahl auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung. Ansonsten macht sich Julia am 13. September mit ihrer Wahlbenachrichtigung und ihrem Personalausweis auf den Weg zum Wahllokal. Einen Kugelschreiber sollte sie auch dabeihaben. Das ist eine Besonderheit bei dieser Wahl, damit sich nicht noch mehr Menschen mit dem Corona-Virus anstecken. Eventuell gibt es im Wahllokal noch andere Schutzvorkehrungen wie markierte Laufwege oder Spuckschutzwände.

Zeichnung Wahlzettel

Ihren Stimmzettel mit allen Personen und Parteien, die zur Wahl stehen, bekommt Julia von den Wahlhelfer*innen vor Ort. Sie geht alleine in eine kleine Wahlkabine und macht dort ihre Kreuzchen. Dabei muss Julia eigentlich nur eine Sache beachten, die aber sehr wichtig ist: Sie darf pro Stimmzettel nur ein Kreuz machen. Sonst ist ihre Stimme ungültig.

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Zeichnung Wahlzettel und Wahlurne

Anschließend steckt Julia ihre Stimmzettel in eine Wahlurne. Niemand darf sehen, wo sie ihre Kreuzchen gemacht hat – man nennt das „geheime Wahl“. Am Ende des Wahltages öffnen die Wahlhelfer*innen die Wahlurnen und zählen die Stimmzettel aus. Nun steht fest, wie viele Stimmen die Kandidat*innen erhalten und wie die verschiedenen Parteien abgeschnitten haben.

Zeichnung Sitzverteilung Parlament

Zuletzt wird ausgerechnet, welche Personen aus welchen Parteien im Kreistag, Gemeinde- oder Stadtrat sitzen. Weil die verschiedenen Parteien oft unterschiedliche Meinungen haben, müssen sie sich ab jetzt beraten (daher auch der Begriff „Rat“) und gemeinsam Lösungen finden, die für die Menschen am besten sind.

Beendet ist die Kommunalwahl damit aber möglicherweise noch nicht. Es kann gut sein, dass Julia am 27. September noch einmal wählen muss. Dort, wo keine Kandidatin oder kein Kandidat für das Landrats- oder (Ober-)Bürgermeisteramt mehr als 50 Prozent der Stimmen sammeln konnte, findet eine Stichwahl statt. Zur Wahl stehen die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen.

Und was hat die Kommunalwahl mit dem LVR zu tun?

Zeichnung Junge im Rollstuhl

Julia hat einen jüngeren Bruder. Er heißt Lukas und ist Rollstuhlfahrer. Lukas besucht die LVR-Schule am Königsforst in Rösrath, eine Förderschule für Kinder und Jugendliche mit körperlichen Einschränkungen.

Julia fragt sich, warum die Schule ihres Bruders nicht von der Stadt Rösrath betrieben wird, sondern vom LVR? Die Antwort auf diese Frage weiß Mitmän: „Der Landschaftsverband Rheinland unterstützt die Städte, Kreise und Gemeinden bei ihrer Arbeit. Lukas‘ Schule wird ja nicht nur von Rösrather Kindern besucht, sondern auch von Kindern aus Köln und der weiteren Umgebung. Deshalb springt der LVR hier ein, damit die Last für die Stadt Rösrath nicht zu groß wird. Er stellt zum Beispiel das Schulgebäude und kümmert sich darum, dass die Kinder in den Klassenzimmern alles vorfinden, was sie zum Lernen brauchen.“

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Noch ein Rat: Die Landschaftsversammlung

Außer für die Schulen zahlt der LVR zum Beispiel auch für Museen oder Kliniken, die ja ebenfalls nicht nur von einer Stadt oder einer Gemeinde genutzt werden, sondern von vielen Menschen aus dem gesamten Rheinland. Mit welchen Projekten der LVR die Arbeit der Städte, Kreise und Gemeinden unterstützt und wie viel Geld er dabei ausgibt, darüber entscheidet die Landschaftsversammlung – das ist übrigens auch wieder ein „Rat“, der sogenannte „Rheinische Rat“. Hierin sitzen Politiker*innen aus dem ganzen Rheinland und entscheiden mit.

Zeichnung Mitmän

Hierzu hat Julia noch eine Frage: Wird diese Landschaftsversammlung auch bei der Kommunalwahl gewählt? „Nein, die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden von den Stadträten und Kreistagen gewählt. Hier stellen sich die Politiker*innen, die Interesse an der Arbeit des LVR haben, vor. Das funktioniert dann ähnlich wie die Wahl eines Klassensprechers oder einer Klassensprecherin“, erklärt Mitmän.

Julia bestimmt also indirekt mit, wer in die Landschaftsversammlung gewählt wird. Bei der Kommunalwahl hat sie gemeinsam mit anderen Bürger*innen ihrer Stadt darüber abgestimmt, wer künftig im Kölner Stadtrat sitzt. Die Wahlsieger*innen entscheiden nun gemeinsam mit den Räten anderer Städte und Kreise, welche Kandidat*innen in die Landschaftsversammlung geschickt werden.

Es ist also sehr wichtig, am 13. September wählen zu gehen. Denn nur wer wählt, bestimmt auch mit!

Wenn ihr wissen möchtet, woher die Landschaftsversammlung das Geld für Projekte nimmt, könnt ihr hier weiterlesen: Was ist der LVR?